Der Onlinevertrieb von Motorgeräten ist des einen Freud und des anderen Leid. Die Preise werden transparenter, aber auch gerne von Konkurrenz und Kunden gedrückt. Da man muss schon gut kalkulieren, dass am Ende des Tages die Zahlen schwarz sind. Umso wichtiger ist es, den traditionellen Verkauf um besondere Leistungen zu ergänzen.
Gerade Serviceprodukte wie Gutscheine, Motorsägenkurse, Inspektionen sind gut zur Erweiterung der regulären Produktpalette geeignet. Diese Produkte sind in der Regel weniger vom Preiskampf betroffen, nur vor Ort abrufbar und sind ein gutes Mittel, um den Kunden direkt ins Geschäft zu holen und langfristig zu binden. Solche Serviceprodukte müssen online beworben werden, um die Nachfrage mit Erfolg abschöpfen zu können. Oder umgekehrt: Nur Serviceprodukte, die auf Ihrer Webseite ausgestrahlt werden, können auch in Google als Suchergebnis angezeigt werden.
Wir möchten Sie dabei unterstützen. Daher haben wir für Sie eine eigene SERVICE-Marke erstellt, die ab heute im Administrationsbereich zur Verfügung steht. Hinter dieser Marke werden Sie künftig mehr und mehr Serviceprodukte und Dienstleistungen finden. Diese Produkte werden genauso wie die Herstellerprodukte auf Ihrer Webseite automatisch angezeigt.
Als erstes Serviceprodukt haben wir Gutscheine erstellt zu 25 €, 50 €, 100 €, 150 €, 250 €, 500 € und 1.000 €. Und so sieht der Gutschein auf Ihrer Webseite aus:
Warum beträgt die Gültigkeit der Gutscheine 3 Jahre?
Die Gültigkeit der Gutscheine ist gesetzlich geregelt: "Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB)" (Quelle, 11. August 2014: http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx).
Und noch eine steuerliche Randnotiz: "Erst bei Einlösung des Gutscheins unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer" (Quelle, 11. August 2014: http://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/umsatzsteuer-wie-gutscheine-zu-behandeln-sind_190_76132.html).
Genau wie die Herstellerprodukte werden die Serviceprodukte mittelfristig in den Suchmaschinen auftauchen und für weitere Besucher und Anfragen auf Ihren Webseiten sorgen. Gutscheine sind vor allem ein beliebtes Geschenk an Weihnachten. Google Trends zeigt deutlich den Anstieg der Suchanfragen in der Weihnachtszeit.
Wir planen weitere Serviceprodukte wie Motorsägenführerschein, diverse Werkstattleistungen, Finanzierungen, Aus- und Weiterbildungen usw. Bleiben Sie am Ball – es wird spannend!
P.S.: Unsere YouTube-Videos zeigen Ihnen wie Sie eine Marke einstellen oder Warengruppen verwalten.
1 Kommentare