In dieser Woche treten die Neuerungen der Widerrufsbelehrungen in Kraft. Die wichtigsten Infos finden Sie zum Beispiel auf der Seite haufe.de oder auf heise.de mit den "Größten Irrtümern zum Widerrufsrecht".
Das Widerrufsrecht gilt im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes. Was Sie zum Fernabsatzgeschäft bei Gartentechnik.com wissen sollten, können Sie auf http://garte.ch/fernabsatz nachlesen.
Ein zentraler Punkt in unserem Artikel "Fernabsatz":
„Nicht Sie geben also über Ihren Shop ein verbindliches Angebot ab, sondern vielmehr der Onlinenutzer, der bei Ihnen bestellt, also ein Angebot an Sie abgibt.
Erst wenn Sie, zum Beispiel via eMail oder telefonisch zusagen, das Angebot also annehmen, kommt es zum Vertragsschluss. - Wird der Vertrag hingegen etwa bei Ihnen vor Ort im Geschäft abgeschlossen, handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag.
Genau zu diesem Zeitpunkt, also dem Vertragsschluss mit einem Verbraucher via eMail oder Telefon, sollten Sie daher auch am besten informieren, ihrer eMail also eine Widerrufsbelehrung hinzufügen oder anhängen.Vor Vertragsschluss sollte exakt diese Widerrufsbelehrung samt Link zum Widerrufsformular in den AGB Ihrer Website verfügbar sein. Neuerdings auch ein Hinweis auf die Gewährleistungsrechte.
Siehe dazu etwa die AGB von Amazon.de und dort insbesondere den Punkt 3 (Widerrufsrecht): www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/?ie=UTF8&nodeId=505048
Dies alles gilt übrigens auch, wenn Sie etwa rein telefonisch agieren, also ganz unabhängig von der Website auf anderem Wege einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher eingehen. Bei einem rein telefonischen Abschluss, sollten sie daher nach der eMail-Adresse fragen und die Widerrufsbelehrung unmittelbar nachfolgenden herausschicken.
Wie die Widerrufsbelehrung für Ihr Unternehmen am besten ausgestaltet ist, sollten Sie im Zweifel mit Ihrem Verband oder Rechtsanwalt besprechen.“
Sollten Sie also die Bestellung eines Kunden annehmen, dann sind Sie vor Vertragsabschluss verpflichtet den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren und Sie müssen ein aktuelles Widerrufsformular beifügen. Schicken Sie diese Unterlagen am besten mit einer standardisierten E-Mail an den Kunden.
Vorlagen zur Widerrufsbelehrung und zum Widerrufsformular finden Sie z.B. bei der IHK Frankfurt unter „3. Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsformulars“.
Was können Sie als Händler tun, wenn Sie ein Fernabsatzgeschäft tätigen?
Passen Sie die bereits vorhandenen Widerrufsbelehrungen an die Änderungen an und erstellen Sie ein Widerrufsformular auf Basis der Muster. Schicken Sie dem Kunden die Dokumente innerhalb von 24h per E-Mail oder Fax.
Bei regulären Anfragen, die über Ihre Webseite kommen, ist das nicht notwendig.
Sie haben Fragen zu dem Thema? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen über die vielen Vorteile, die Gartentechnik.com zu bieten hat, erfahren Sie über unsere kostenfreie Servicenummer:
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